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Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zwischen der SlowBeauty-Gruppe, im Folgenden als „die SlowBeauty-Gruppe“ bezeichnet, und einer Gegenpartei, für die die SlowBeauty-Gruppe diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit diese Bedingungen und Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich abgewichen sind.

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2. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.

 

3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Die SlowBeauty-Gruppe und die Gegenpartei werden dann Konsultationen aufnehmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Zweck der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich eingehalten werden.

 

4. Bei Unklarheiten über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss die Erläuterung „im Sinne“ dieser Bestimmungen erfolgen.

 

5. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.

 

6. Wenn die SlowBeauty-Gruppe nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die darin enthaltenen Bestimmungen nicht gelten oder dass die SlowBeauty-Gruppe in irgendeiner Weise das Recht verliert, diese in anderen Fällen strikt einzuhalten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. diese Bedingungen zu verlangen.

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Artikel 2 Kostenvoranschläge und Angebote

 

1. Alle Kostenvoranschläge und Angebote der SlowBeauty Group sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist festgelegt. Ein Angebot oder Angebot erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder Angebot bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.

 

2. Die SlowBeauty-Gruppe kann nicht an ihren Kostenvoranschlägen oder Angeboten festgehalten werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise verstehen kann, dass die Kostenvoranschläge oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.

 

3. Die in einem Angebot oder Angebot angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie aller im Rahmen des Vertrags anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Übernachtungskosten, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

 

4. Weicht die Annahme (auch in geringfügigen Punkten) von dem in der Offerte oder im Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist die SlowBeauty Group nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, die SlowBeauty Group gibt etwas anderes an.

 

5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet die SlowBeauty-Gruppe nicht, einen Teil der Bestellung zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

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Artikel 3 Vertragslaufzeit;

Lieferbedingungen, Durchführung und Änderung des Vertrages; Preisanstieg

 

1. Der Vertrag zwischen der SlowBeauty-Gruppe und der Gegenpartei wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, die Art des Vertrags bestimmt etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.

 

2. Wenn für die Fertigstellung bestimmter Tätigkeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder festgelegt wurde, handelt es sich niemals um eine strenge Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss die Gegenpartei die SlowBeauty Group daher schriftlich in Verzug setzen. der SlowBeauty Group ist eine angemessene Frist zur Durchführung des Vertrages einzuräumen.

 

3. Die SlowBeauty-Gruppe hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

 

4. Die SlowBeauty-Gruppe ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.

 

5. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann die SlowBeauty-Gruppe die Ausführung der Teile aussetzen, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.

 

6. Benötigt die SlowBeauty-Gruppe Informationen vom Vertragspartner für die Vertragserfüllung, beginnt die Ausführungsfrist erst, wenn der Vertragspartner sie The SlowBeauty-Gruppe korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.

 

7. Wenn sich während der Durchführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist, ihn zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt der Vereinbarung, sei es auf Wunsch oder Anweisung der Gegenpartei, der zuständigen Behörden usw., geändert wird und die Vereinbarung infolgedessen in qualitativer und / oder quantitativer Hinsicht geändert wird, dies kann Auswirkungen auf das haben, was ursprünglich vereinbart wurde. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Die SlowBeauty Group wird nach Möglichkeit im Voraus ein Preisangebot unterbreiten. Aufgrund einer Vertragsänderung kann sich die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist ändern. Die Gegenpartei akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.

 

8. Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich einer Ergänzung, ist die SlowBeauty-Gruppe berechtigt, ihn erst umzusetzen, nachdem die Genehmigung durch die innerhalb der SlowBeauty-Gruppe autorisierte Person erteilt wurde und die Gegenpartei den für die Umsetzung angegebenen Bedingungen zugestimmt hat Preis und andere Bedingungen, einschließlich des Zeitpunkts, der zu diesem Zeitpunkt zu bestimmen ist, zu dem sie umgesetzt werden. Die Nichtausführung oder nicht unverzügliche Ausführung des geänderten Vertrags stellt ebenfalls kein Versäumnis seitens der SlowBeauty-Gruppe dar und ist kein Grund für die Gegenpartei, den Vertrag zu kündigen.

 

9. Ohne in Verzug zu geraten, kann die SlowBeauty-Gruppe einen Antrag auf Vertragsänderung ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen haben könnte, beispielsweise für die auszuführenden Arbeiten oder die in diesem Zusammenhang zu liefernden Waren.

 

10. Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber der SlowBeauty-Gruppe nicht ordnungsgemäß nachkommt, haftet die Gegenpartei für alle Schäden (einschließlich Kosten), die seitens der SlowBeauty-Gruppe direkt oder indirekt dadurch verursacht werden.

 

11. Vereinbart sich die SlowBeauty Gruppe bei Vertragsabschluss auf einen bestimmten Preis, so ist die SlowBeauty Gruppe dennoch berechtigt, den Preis unter den folgenden Umständen zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt angegeben wurde.

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  • Wenn die Preiserhöhung das Ergebnis einer Vertragsänderung ist;

  • Wenn die Preiserhöhung aus einer der SlowBeauty-Gruppe zustehenden Befugnis oder einer der SlowBeauty-Gruppe nach dem Gesetz obliegenden Verpflichtung resultiert;

  • In anderen Fällen, unter der Bedingung, dass die Gegenpartei, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, berechtigt ist, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn die Preiserhöhung 10 % übersteigt und innerhalb von drei Monaten nach dem erfolgt Vertragsabschluss, es sei denn, die SlowBeauty-Gruppe ist dann noch bereit, den Vertrag auf der Grundlage dessen zu erfüllen, was ursprünglich vereinbart wurde, oder wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgen wird.

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Artikel 4 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Vertrags

 

1. Die SlowBeauty-Gruppe ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:

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  • die Gegenpartei die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt; des Vertrags aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wurde oder unzureichend ist; unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen ist die SlowBeauty-Gruppe berechtigt, den Vertrag aufzulösen. - wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags vernünftigerweise von SlowBeauty nicht verlangt werden kann Gruppe .

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​2 Wenn die Auflösung der Gegenpartei zuzurechnen ist, hat die SlowBeauty-Gruppe Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, die direkt und indirekt entstehen.

 

3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen der SlowBeauty-Gruppe gegen die Gegenpartei sofort fällig und zahlbar. Wenn The SlowBeauty Group die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.

 

4. Wenn die SlowBeauty-Gruppe aus den in diesem Artikel genannten Gründen eine Aussetzung oder Auflösung vornimmt, ist sie in keiner Weise verpflichtet, Schäden und Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, oder in irgendeiner Weise Schadenersatz zu leisten, während die Gegenpartei dafür verantwortlich ist der Vertragsverletzung, Schadensersatz oder Schadensersatz verlangt wird.

 

5. Wird der Vertrag vorzeitig durch die SlowBeauty-Gruppe beendet, wird die SlowBeauty-Gruppe in Absprache mit der Gegenpartei die Übertragung der noch auszuführenden Arbeiten an Dritte veranlassen. Es sei denn, die Stornierung ist der Gegenpartei zuzurechnen. Sofern die vorzeitige Beendigung nicht der SlowBeauty-Gruppe zuzurechnen ist, werden die Kosten für die Übertragung der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Die SlowBeauty-Gruppe wird die Gegenpartei so weit wie möglich im Voraus über die Höhe dieser Kosten informieren. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der von der SlowBeauty-Gruppe festgelegten Frist zu bezahlen, sofern die SlowBeauty-Gruppe nichts anderes angibt.

 

6. Im Falle einer Liquidation, (Antrag auf) Zahlungseinstellung oder Konkurs, einer Pfändung - falls und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wurde - auf Kosten der Gegenpartei, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands infolgedessen die Gegenpartei nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann, steht es der SlowBeauty-Gruppe frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder den Vertrag zu stornieren, ohne dass sie dazu verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten oder Entschädigung. In diesem Fall sind die Forderungen der SlowBeauty-Gruppe gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.

 

7. Wenn die Gegenpartei eine erteilte Bestellung ganz oder teilweise storniert, werden die bestellten oder dafür vorbereiteten Artikel, zuzüglich etwaiger Liefer-, Entfernungs- und Lieferkosten davon und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit, vollständig in Rechnung gestellt an die andere Partei gebracht werden.

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Artikel 5 Höhere Gewalt

 

1. Die SlowBeauty-Gruppe ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, wenn sie aufgrund eines Umstands, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist, daran gehindert ist, weder aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts noch allgemein anerkannt Standards für seine Rechnung kommt.

 

2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter höherer Gewalt, zusätzlich zu dem, was in dieser Hinsicht unter Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, auf die die SlowBeauty-Gruppe keinen Einfluss ausüben kann, aber als a infolge dessen die SlowBeauty-Gruppe ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die SlowBeauty-Gruppe hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem die SlowBeauty-Gruppe ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

 

3. Unter höherer Gewalt wird in dieser allgemeinen Bestimmung auch die Nichtlieferung bestellter Produkte an Dritte durch die SlowBeauty-Gruppe verstanden, wodurch die SlowBeauty-Gruppe ihre Verpflichtung nicht erfüllen kann.

 

4. Die SlowBeauty-Gruppe kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei Schadensersatz leisten zu müssen.

 

5. Wenn die SlowBeauty-Gruppe zum Zeitpunkt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder in der Lage sein wird, sie zu erfüllen, und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen unabhängigen Wert hat, ist die SlowBeauty-Gruppe dazu berechtigt bzw. den zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als wäre es eine separate Vereinbarung.

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Artikel 6 Zahlungs- und Inkassokosten

 

1. Die Zahlung hat immer innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von der SlowBeauty Group anzugebende Weise in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, sofern nicht anders schriftlich von The SlowBeauty Group angegeben. Die SlowBeauty-Gruppe ist berechtigt, regelmäßig Rechnungen zu stellen.

 

2. Wenn die Gegenpartei eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, gerät die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Die Gegenpartei schuldet dann Zinsen. Beim Verbraucherkauf entsprechen die Zinsen den gesetzlichen Zinsen. In anderen Fällen schuldet die Gegenpartei Zinsen in Höhe von 8,25 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in diesem Fall sind die gesetzlichen Zinsen fällig. Die Zinsen auf den fälligen und zahlbaren Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Gegenpartei in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten fälligen Betrags.

 

3. Die SlowBeauty-Gruppe hat das Recht, die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen zunächst zur Minderung der Kosten, dann zur Minderung der fälligen Zinsen und schließlich zur Minderung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verlangen.

 

4. Die SlowBeauty-Gruppe kann, ohne in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn die Gegenpartei eine andere Reihenfolge für die Zuweisung der Zahlung bestimmt. Die SlowBeauty-Gruppe kann die vollständige Rückzahlung des Hauptbetrags verweigern, wenn die aufgelaufenen und aufgelaufenen Zinsen und Inkassokosten nicht ebenfalls bezahlt werden.

 

5. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

 

6. Wenn die Gegenpartei in Verzug ist oder mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug ist, trägt die Gegenpartei alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Erlangung einer Zahlung entstehen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der damaligen niederländischen Inkassopraxis berechnet, derzeit die Berechnungsmethode nach Rapport Voorwerk II. Wenn der SlowBeauty-Gruppe jedoch höhere Inkassokosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, können die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden. Alle entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls von der Gegenpartei erstattet. Die Gegenpartei schuldet auch Zinsen auf die fälligen Inkassokosten.

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Artikel 7 Eigentumsvorbehalt

 

1. Alle von der Gruppe SlowBeauty im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum der Gruppe SlowBeauty, bis die Gegenpartei alle Verpflichtungen aus der/den mit der Gruppe SlowBeauty geschlossenen Vereinbarung(en) ordnungsgemäß erfüllt hat.

 

2. Von der SlowBeauty-Gruppe gelieferte Waren, die unter den Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 fallen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

 

3. Die Gegenpartei muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte der SlowBeauty-Gruppe zu wahren.

 

4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, die SlowBeauty Group unverzüglich darüber zu informieren.

 

5. Die Gegenpartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police dieser Versicherung der SlowBeauty Group auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme vorzulegen. Im Falle einer möglichen Auszahlung der Versicherung hat die SlowBeauty Gruppe Anspruch auf diese Gelder. Soweit erforderlich, verpflichtet sich die Gegenpartei gegenüber der SlowBeauty Group im Voraus, bei allem, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert (erscheint) zusammenzuarbeiten.

 

6. Für den Fall, dass die SlowBeauty-Gruppe ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt die Gegenpartei der SlowBeauty-Gruppe und von der SlowBeauty-Gruppe benannten Dritten im Voraus die uneingeschränkte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle diese Orte zu betreten wo sich das Eigentum der SlowBeauty Gruppe befindet und nehmen Sie diese Sachen zurück.

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Artikel 8 Garantien, Forschung und Reklamationen

 

1. Die von der SlowBeauty-Gruppe zu liefernden Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise festgelegt werden können und für die sie bei normaler Verwendung in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel erwähnte Garantie gilt für Artikel, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss die Gegenpartei prüfen, ob ihre Verwendung für die Verwendung dort geeignet ist und ob sie die für sie festgelegten Bedingungen erfüllen. In diesem Fall kann die SlowBeauty-Gruppe andere Gewährleistungs- und andere Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Waren oder auszuführenden Arbeiten festlegen.

 

2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Lieferung, sofern nicht die Art der gelieferten Ware etwas anderes vorschreibt oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Wenn sich die von der SlowBeauty-Gruppe gewährte Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel bezieht, ist die Garantie auf die Garantie beschränkt, die der Hersteller des Artikels dafür gewährt, sofern nicht anders angegeben. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, der Gegenpartei in Rechnung gestellt.

 

3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn ein Mangel infolge unsachgemäßer oder unsachgemäßer Verwendung oder Verwendung nach Ablauf des Verfallsdatums, falscher Lagerung oder Wartung durch die Gegenpartei und/oder durch Dritte entstanden ist oder daraus resultiert , ohne schriftliche Genehmigung der SlowBeauty-Gruppe, der Gegenpartei oder Dritter Änderungen an dem Artikel vorgenommen oder versucht haben, andere Artikel daran angebracht wurden, die nicht daran angebracht werden sollten, oder wenn diese verarbeitet oder verarbeitet wurden in a anders als vorgeschrieben. Die Gegenpartei hat auch keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wird oder darauf zurückzuführen ist, auf die die SlowBeauty-Gruppe keinen Einfluss hat, einschließlich Wetterbedingungen (wie, aber nicht beschränkt auf, extreme Regenfälle oder Temperaturen) und so weiter .

 

4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort zu prüfen oder prüfen zu lassen, sobald ihr die Ware zur Verfügung gestellt oder die entsprechenden Tätigkeiten durchgeführt wurden. Dabei sollte die Gegenpartei prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Ware der Vereinbarung entspricht und die Anforderungen erfüllt, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Etwaige Mängel sind der SlowBeauty Group innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung schriftlich zu melden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit die SlowBeauty Group angemessen reagieren kann. Die Gegenpartei muss der SlowBeauty-Gruppe Gelegenheit geben, eine Beschwerde zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.

 

5. Reklamiert die Gegenpartei rechtzeitig, setzt dies ihre Zahlungsverpflichtung nicht aus. In diesem Fall bleibt die Gegenpartei auch verpflichtet, die ansonsten bestellten Waren zu kaufen und zu bezahlen, es sei denn, sie haben keinen eigenständigen Wert.

 

6. Wird ein Mangel später gemeldet, hat die Gegenpartei keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Schadensersatz, es sei denn, dass sich aus der Natur des Falls oder den sonstigen Umständen des Falls eine längere Frist ergibt.

 

7. Wenn festgestellt wird, dass ein Artikel mangelhaft ist und diesbezüglich rechtzeitig reklamiert wurde, wird die SlowBeauty Group die Gegenpartei innerhalb einer angemessenen Frist nach seiner Rückgabe oder, falls eine Rückgabe erfolgt, über den mangelhaften Artikel informieren vernünftigerweise nicht möglich ist, durch schriftliche Mitteilung des Mangels nach Wahl der SlowBeauty Group, es zu ersetzen oder seine Reparatur zu veranlassen oder der Gegenpartei eine Ersatzentschädigung dafür zu zahlen. Im Falle eines Ersatzes ist die Gegenpartei verpflichtet, die ersetzte Ware an die SlowBeauty-Gruppe zurückzugeben und das Eigentum daran an die SlowBeauty-Gruppe zu übertragen, sofern die SlowBeauty-Gruppe nichts anderes angibt.

 

8. Wenn festgestellt wird, dass eine Beschwerde unbegründet ist, werden die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der der SlowBeauty-Gruppe dadurch entstandenen Forschungskosten, vollständig von der Gegenpartei getragen.

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Artikel 9 Haftung

 

1. Sollte die SlowBeauty Gruppe haften, so ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte beschränkt.

 

2. Die SlowBeauty-Gruppe haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch verursacht werden, dass die SlowBeauty-Gruppe sich auf falsche und/oder unvollständige Informationen verlässt, die von oder im Namen der Gegenpartei bereitgestellt wurden.

 

3. Die SlowBeauty Group haftet nur für direkte Schäden.

 

4. Unter direkten Schäden wird ausschließlich verstanden:

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  • die angemessenen Kosten zur Feststellung von Schadensursache und -umfang, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;

  • Alle angemessenen Kosten, die entstehen, um die mangelhafte Leistung von The SlowBeauty Group vertragsgemäß zu machen, soweit diese der SlowBeauty Group zuzurechnen sind;

  • Angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

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5. Die SlowBeauty-Gruppe haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangenen Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäfts- oder sonstiger Stagnation. Bei Verbraucherkäufen geht diese Einschränkung nicht über das hinaus, was nach Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ist.

 

6. Sollte die SlowBeauty Group für irgendwelche Schäden haften, so ist die Haftung der SlowBeauty Group auf maximal den dreifachen Rechnungswert der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.

 

7. Die Haftung der SlowBeauty-Gruppe ist in jedem Fall immer auf den Betrag beschränkt, der gegebenenfalls von ihrem Versicherer ausgezahlt wird.

 

8. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der SlowBeauty-Gruppe oder ihrer leitenden Angestellten beruht.

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Artikel 10 Verjährungsfrist

 

1. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einwendungen gegen die SlowBeauty Gruppe und Dritte, die von der SlowBeauty Gruppe an der Vertragserfüllung beteiligt sind, ein Jahr.

 

2. Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Rechtsansprüche und -einreden, die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen würden, dass der gelieferte Gegenstand nicht vertragsgemäß ist. Solche Ansprüche und Verteidigungen erlöschen zwei Jahre, nachdem die Gegenpartei die SlowBeauty Group über eine solche Nichtkonformität informiert hat.

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Artikel 11 Gefahrenübergang

 

1. Das Risiko von Verlust, Beschädigung oder Wertminderung geht in dem Moment auf die Gegenpartei über, in dem die Waren unter die Kontrolle der Gegenpartei gebracht werden.

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Artikel 12 Entschädigung

 

1. Die Gegenpartei stellt die SlowBeauty-Gruppe von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung einen Schaden erleiden und dessen Ursache auf andere als die SlowBeauty-Gruppe zurückzuführen ist.

 

2. Sollte die SlowBeauty-Gruppe auf dieser Grundlage von Dritten haftbar gemacht werden, ist die Gegenpartei verpflichtet, die SlowBeauty-Gruppe sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihr erwartet werden kann. Sollte die Gegenpartei keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist die SlowBeauty-Gruppe berechtigt, diese ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die der SlowBeauty-Gruppe und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei.

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Artikel 13 Geistiges Eigentum

 

1. Die SlowBeauty-Gruppe behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen Gesetzen und Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums zustehen. Die SlowBeauty-Gruppe hat das Recht, die durch die Erfüllung eines Vertrags gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine streng vertraulichen Informationen der Gegenpartei an Dritte weitergegeben werden.

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Artikel 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

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1. Alle Rechtsbeziehungen, an denen die SlowBeauty-Gruppe beteiligt ist, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ansässig ist. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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2. Die Parteien werden die Gerichte erst anrufen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache beizulegen.

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Artikel 15 Ort und Änderung der Bedingungen

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1. Diese Geschäftsbedingungen wurden am 10. Oktober 2011 bei der Handelskammer Limburg-Venlo hinterlegt.

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2. Es gilt stets die zuletzt hinterlegte bzw. zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit der SlowBeauty Gruppe geltende Fassung.

 

3. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer maßgeblich für deren Auslegung.

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